🗓 Inkrafttreten: 6. Juni 2025
📘 Rechtsgrundlage: Umsetzung einer EU-Richtlinie
🏛 Zuständige Behörde: Bundesnetzagentur
⚡ 1. Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen)
Die bisherige technische Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen entfällt.
Die 24-Stunden-Regel gilt ausschließlich für den technischen Wechsel und die digitale Verarbeitung der Daten.
📅 2. Der tatsächliche Lieferbeginn kann später erfolgen
Der gewünschte Lieferbeginn wird vom Kunden festgelegt.
Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen und müssen eingehalten werden.
🏠 3. Was ändert sich bei einem Umzug?
❌ Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich.
✅ Der Umzug muss rechtzeitig vorab gemeldet werden.
📸 Erstellen Sie ein Foto des Zählerstands und halten Sie diesen im Übergabeprotokoll fest.
🤝 Stimmen Sie sich mit Vor- oder Nachmietern ab, um spätere Abrechnungsprobleme zu vermeiden.
🆔 4. Die MaLo-ID wird besonders wichtig
Die MaLo-ID ist eine 11-stellige Identifikationsnummer Ihrer Verbrauchsstelle.
Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung.
🔥 5. Für Erdgas gilt diese Regelung noch nicht
Für den Gasmarkt ist die Einführung des 24-Stunden-Wechsels derzeit ab Oktober 2026 vorgesehen.
🧾 Vorteile für Verbraucher:
✔ Mehr Flexibilität.
✔ Deutlich schnellere Anbieterwechsel.
✔ Weniger bürokratische Hürden.
✔ Mehr Wettbewerb und bessere Tarifangebote.
Quelle:
https://www.energieverbraucherportal.de/energie-magazin/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-detail/in-24-stunden-zum-neuen-stromanbieter-neue-regeln-ab-juni-2025
Autor: Goreanu Iuliana
